Am 02. Oktober 2024 ist die 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndV) in Kraft getreten. Anlässlich der daraus resultierenden zahlreichen StVO-Änderungen wurde unser bewährter und anerkannter Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vollständig überarbeitet und an den aktuellen Rechtsstand angepasst.
Mit der 57. StVRÄndV werden die Möglichkeiten bei der Anordnung von Verkehrszeichen erheblich ausgeweitet. Basierend auf dem Straßenverkehrsgesetz als Verordnungsermächtigung, das ebenfalls 2024 geändert wurde, ist es nun möglich, Verkehrszeichen auch zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung anzuordnen. Auf dieser Grundlage können mit dem neuen § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO Flächen für den Rad- und Fußgängerverkehr, aber auch Bussonderfahrstreifen und bevorrechtigende Lichtzeichenregelungen für Busse geschaffen werden.
Hervorzuheben sind weitere Änderungen, wie
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Verbot des Abschaltens von Notbremsassistenzsystemen beim Führen schwerer Fahrzeuge, Verhalten der Fußgänger beim Überqueren von Fahrbahnen,
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Parkbevorrechtigungen für den privaten und gewerblichen Lieferverkehr durch das neue Zeichen 230 „Ladebereich“,
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Ausweitung der Anordnungsmöglichkeiten für Bewohnerparkzonen,
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erleichterte Anordnung von Tempo 30-Strecken an Spielplätzen, Schulwegen und Fußgängerüberwegen,
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Sonderfahrspuren zur Erprobung neuer Mobilitätsformen.
Die 18. Auflage behält größtenteils ihre bewährte Struktur bei. Zur besseren Übersicht sind die Verkehrszeichen der vier StVO-Anlagen weiterhin direkt bei den §§ 40 bis 43, die Zusatzzeichen des VzKat bei § 39 platziert. Die umfangreichen Regelungen zum Halten und Parken sind gebündelt in den §§ 12 und 13 dargestellt. § 49 bietet einen umfassenden Überblick über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die jeweiligen Verwaltungsvorschriften erscheinen bei den zugehörigen StVO-Vorschriften. Das Thema Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes/autonomes Fahren wird nun ausführlicher bei § 23 behandelt und gezielt bei passenden Verkehrsregeln ergänzt.
Mit vielen farbigen Grafiken und Tabellen zu häu?figen Fragen des Verkehrsrechts, einem übersichtlichen Aufbau, ausführlichen Erläuterungen und einem umfangreichen Stichwortverzeichnis bleibt dieses bewährte Standardwerk eine unverzichtbare Informationsquelle. Es unterstützt die tägliche Arbeit von Gerichten, Rechtsanwälten, Verkehrs- und Polizeibehörden, Fahrschulen sowie Technischen Prüfstellen – aktuell und auf dem Rechtsstand von Oktober 2024.
Weitere Informationen finden Sie im Geleitwort des Autors.
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