RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
1. Auflage 2022
176 Seiten
ISBN: 978-3-7812-2109-3


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Nach fast 20 Jahren ist die Überarbeitung der RSA Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nun fertiggestellt – die RSA 21! 

Mit ihrer Einführung Mitte Februar 2022 mit dem ARS Nr. 24/2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) schließt sich nach langer Zeit die große Lücke zwischen den bislang gültigen RSA 95 und dem zwischenzeitlich stark veränderten Vorschriftenumfeld. Mit den RSA 21 werden die Regelungen für Arbeitsstellen an Straßen an die aktuelle StVO, die zugehörige VwV-StVO, den VzKat und zahlreiche technische Entwicklungen der letzten 20 Jahre angepasst. 

Eine der wichtigsten Neuerungen erfolgte im Bereich der Regelpläne:

Für eine breitere Anwendbarkeit der Regelpläne und zur eindeutigen Klarstellung, welche Aspekte Gegenstand der Anordnung sein müssen (und nicht im Ermessen der ausführenden Stelle liegen dürfen), wurden Auswahlfelder in die Regelpläne eingefügt. Damit kann der Anordnende durch Ankreuzen Modifikationen an den Plänen vornehmen und diese direkt anwenden. 

Neue Längsabstände der Absperrgeräte Leitbake und Leitkegel (innerorts 6 m, außerorts 9 m und auf Autobahnen 18 m) erleichtern sowohl das Aufstellen als auch die Kontrolle der Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Da die RSA als Ausführungsvorschrift zur StVO nur den Bereich des Verkehrs regelt, entfielen nunmehr die arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkte. 
 

Weitere Änderungen sind unter anderem:


Teil A – Allgemeines 

  • Die Anforderungen an die Qualifikation der für die Sicherung Verantwortlichen wurden deutlich erhöht.
  • Die Arbeiten unter Sonderrechten nach § 35 StVO sowie die exakte Abgrenzung des Verkehrsbereichs zum Arbeitsbereich und damit der Flächen, auf denen die Vorschriften des Arbeitsschutzes anwendbar sind, wurden definiert.
  • Änderungen übergeordneter Regelwerke wurden in den RSA verankert, u. a.:
    • Veränderte Aufstellhöhe von Verkehrszeichen im Gehwegbereich 
    • Definition Absperrschrankengitter, Warnschwelle und Nachtbaustellen
    • Einsatz transportabler Schutzeinrichtungen als Träger für die Markierung (eine viel diskutierte Neuerung speziell für den Bereich Autobahnen)
    • Bevorzugte Anwendung von Pfeilbaken.
       

Teil B – Innerörtliche Straßen 

  • Verzicht auf temporäre gelbe Markierungen vor Leitbaken und anderen Absperrgeräten mit der Folge neuer Behelfsfahrbahnbreiten
  • Situationsbedingte Anpassungen der Mindestbreite benutzungspflichtiger Radwege, Radfahrstreifen und gemeinsamer Fuß-/Radwege 
  • Neu! Regelpläne für Arbeitsstellen in Kreisverkehren unter Beachtung weiterer verkehrstechnischer Parameter (Schleppkurven, bauliche Ausführung der Mittelinsel).


Teil C – Landstraßen 

  • Ebenfalls Verzicht auf temporäre gelbe Markierungen vor Leitbaken und anderen Absperrgeräten mit der Folge neuer Behelfsfahrbahnbreiten
  • Neu! Lösungen für 2+1-Querschnitte 
  • Neu! Regelpläne für die Durchführung von Arbeiten (gleich welcher Art) in der Fahrbahnmitte.


Teil D – Autobahnen 

  • Einarbeitung bereits erschienener Erlasse zu Nachtbaustellen und Warnschwellen 
  • Neu! Öffnungsklauseln für „Arbeitsstellen von längerer Dauer unter besonderen Bedingungen“ (z. B. Wochenendarbeiten) 
  • Neu! Kapitel Wechselverkehrsführung mit anschaulichen Zeichnungen. 


Durch die zahlreichen Änderungen und Anpassungen wird mit den neuen RSA 21 für den Bereich der Absicherung von Straßenbaustellen wieder Rechtssicherheit geschaffen. Der Anwender erhält mit der RSA-Textausgabe als indirektem Bestandteil der VwV-StVO eine unverzichtbare und vorgeschriebene Grundlage zur Vorbereitung, Anordnung, Vergabe, Durchführung und Überwachung von verkehrlichen Sicherheitsmaßnahmen an Arbeitsstellen. 

In der Textausgabe RSA 21 findet der Anwender ein unverzichtbares Arbeitsmittel zur Vorbereitung, Anordnung, Vergabe, Durchführung und Überwachung von verkehrlichen Sicherheitsmaßnahmen an Arbeitsstellen.


 

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