Straße und Autobahn, Jahrgang 2025, Heft 06
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – man kann alles regeln, muss man aber nicht
Für den Bau von Straßen und Eisenbahnen, von Ingenieurbauwerken und Hochbauten werden Rohstoffe gebraucht. Gleichzeitig fallen jeden Tag durch Bodenaushub oder Bauschutt mineralische Abfälle an, die sich wiederverwenden lassen. Die Verwertung dieser „Bauabfälle“ wurde bisher in den einzelnen Bundesländern eigens geregelt. Die aktuelle „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“ hat im Interesse einer höheren Verwertungsquote seit dem 1.8.2023 das Ziel, ein nachhaltiges, umweltverträgliches Herstellen und Einbauen von Bodenmaterial, Recyclingbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, bestimmten Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen bundesweit zu regeln und festzuschreiben. Nicht nur die BSVI – Bundesvereinigung
der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e. V., sondern auch die Baupraxis stellen fest, dass hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Analysen und Nachweise der Eignung, Zeitverluste durch lange Laborzeiten, Zwischenlager oder längere Transportwege, Anzeigepflichten und Aufbewahrungspflichten sowie umfangreicher Dokumentationsaufwand und Unsicherheiten bei der Anwendung der Verordnung in der praktischen Umsetzung einer höheren Verwertungsquote von Ersatzbaustoffen entgegenwirken. Durch Korrekturen könnte die Umsetzung der Verordnung erheblich vereinfacht und die Akzeptanz bei der Bauwirtschaft, der Abfallbranche und bei Verwendern von Ersatzbaustoffen verbessert werden.