Straße und Autobahn, Jahrgang 2025, Heft 06
erschienen 2025
72 Seiten

Themenheft "Ersatzbaustoffverordnung" als Einzelausgabe



Mail a Friend
Preis
Medium Inkl. gesetzl. MwSt. Anzahl
Digitaler Einzelbezug (Windows-Geräte), E-Paper für KV-Reader (auch offline) 18,00 €
Spin Up
Spin Down
Digitaler Einzelbezug (APP-Zugang), E-Paper für mobile Endgeräte (online) 18,00 €
Spin Up
Spin Down
Digitaler Einzelbezug (APP-Zugang), E-Paper für Windows Geräte (online) 18,00 €
Spin Up
Spin Down
Heft, Themenheft Printausgabe 18,00 €
Spin Up
Spin Down

 

Staffelpreise und Mitgliederrabatte können aus technischen Gründen nicht im Warenkorb angezeigt werden.    
In diesen Fällen senden Sie uns bitte Ihre Bestellung per Telefax an (02 28) 9 54 53-27 oder per Email.

Staffelpreis und Mitgliederabatt
 

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – man kann alles regeln, muss man aber nicht

Für den Bau von Straßen und Eisenbahnen, von Ingenieurbauwerken und Hochbauten werden Rohstoffe gebraucht. Gleichzeitig fallen jeden Tag durch Bodenaushub oder Bauschutt mineralische Abfälle an, die sich wiederverwenden lassen. Die Verwertung dieser „Bauabfälle“ wurde bisher in den einzelnen Bundesländern eigens geregelt. Die aktuelle „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“ hat im Interesse einer höheren Verwertungsquote seit dem 1.8.2023 das Ziel, ein nachhaltiges, umweltverträgliches Herstellen und Einbauen von Bodenmaterial, Recyclingbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, bestimmten Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen bundesweit zu regeln und festzuschreiben. Nicht nur die BSVI – Bundesvereinigung
der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e. V., sondern auch die Baupraxis stellen fest, dass hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Analysen und Nachweise der Eignung, Zeitverluste durch lange Laborzeiten, Zwischenlager oder längere Transportwege, Anzeigepflichten und Aufbewahrungspflichten sowie umfangreicher Dokumentationsaufwand und Unsicherheiten bei der Anwendung der Verordnung in der praktischen Umsetzung einer höheren Verwertungsquote von Ersatzbaustoffen entgegenwirken. Durch Korrekturen könnte die Umsetzung der Verordnung erheblich vereinfacht und die Akzeptanz bei der Bauwirtschaft, der Abfallbranche und bei Verwendern von Ersatzbaustoffen verbessert werden.