Baumuntersuchungsrichtlinien
Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
Jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet, hat für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Wenn nach der Regelkontrolle (siehe FLL-Baum-kontrollrichtlinien) Zweifel über die Verkehrs-sicherheit (Stand- und/oder Bruchsicherheit) und/ oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind Eingehende Untersuchungen erforderlich.
Das neue Regelwerk trifft Aussagen zu Rechtlichen Grundlagen, dem allgemeinen und methodischen Vorgehen, Dokumentation, Fachlichen Voraussetzungen sowie zum weiteren Vorgehen. Darüber hinaus enthalten die Richtlinien Hinweise zu den verschiedenen Methoden und technischen Untersuchungsverfahren.
Die bisher als informativer Anhang geplanten Datenblätter der Hersteller und Anbieter zu den verschiedenen technischen Untersuchungsverfahren und Methoden werden in einem zweiten Arbeitsschritt in einer informativen Publikation veröffentlicht.
Geltungsbereich, Zweck / Normative Verweise / Rechtliche Rahmenbedingungen (Grundsätze zu Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht, Fachliche Konsequenzen) / Fachliche Grundlagen („Lebewesen Baum“, Entwicklungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können) / Regelkontrollen und Eingehende Untersuchungen (Grundsätze / Eingehende Untersuchungen: Allgemeines und methodisches Vorgehen, Auswahl von Methoden und Verfahren, Intensive, visuelle Untersuchung und einfache Berechnungen, Technische Untersuchungsverfahren, Zusammenfassende Beurteilung / Weiteres Vorgehen / Fachliche Eignung / Dokumentation) / Weitere Quellen und Literatur / Bezugsquellen / Normativer Anhang – Begriffsbestimmungen