Beliehene im modernen Staat
Eine rechtliche Betrachtung der Beliehenenstellung der FSD als Zentrale Stelle
Rainer SCHROEDER
Jürgen BÖNNINGER
Nikolas GOELLNER
erschienen 2017
100 Seiten
ISBN: 978-3-7812-1986-1



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Preis
Medium Inkl. gesetzl. MwSt. Anzahl
Buch, DIN B 5, Hardcover 39,00 €
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Im Bereich der sich rasant entwickelnden Fahrzeugtechnik erfordert insbesondere der Einzug von Digitalisierung und Automatisierung von Fahrzeugen die kontinuierliche Weiterentwicklung der nationalen und europäischen Gesetzesgrundlagen sowie die genaue Analyse der Potenziale von zukunftsweisenden Technologien. Dies setzt tiefgründiges, fundiertes Faktenwissen sowie sachkundige, faire Beratung von Experten voraus. Um dies zu gewährleisten und auch, um den staatlichen Verwaltungsapparat zu entlasten, werden wesentliche Elemente der Verkehrssicherheit vom hoheitlichen Normgeber in die Hand von privaten Rechtssubjekten gelegt, den Beliehenen.

Der Beliehene handelt dabei nicht im Eigeninteresse, sondern er wird im Rahmen staatlicher Steuerung zur effektiven Erfüllung von Staatsaufgaben tätig.

Dies wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, da bei der Beleihung öffentliches und privates Recht eng ineinandergreifen und die Beleihung in Politik und Öffentlichkeit immer wieder neu erklärt werden muss.

Der Schwerpunkt des Werkes „Beliehene im modernen Staat“ liegt in der dogmatischen Darstellung des öffentlich-rechtlichen Beleihungsrechtsverhältnisses. Dargestellt wird zunächst die geschichtliche Entwicklung des Instituts der Beleihung, wobei insbesondere auch der Bedeutungswandel, den diese Einrichtung in den letzten Jahrzehnten hierzulande erfahren hat, berücksichtigt wird.

Eingehend beleuchtet werden folgende Punkte:

– die konkrete Rechtsgrundlage für eine Beleihung,
– den notwendigen Beleihungsakt, die konkreten Befugnisse der FSD – Zentrale Stelle aufgrund der Beleihung,
– die Fragen nach einer speziellen Rechts- bzw. Fachaufsicht,
– die Haftung des Beliehenen und
– die verfassungsrechtlichen Grenzen der Beleihung.

Das Werk richtet sich damit nicht nur an Politik und Verwaltung, sondern an alle, die als Beliehene tätig sind und diese wichtige Rolle glaubwürdig nach außen vertreten müssen.