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Ihr Fachverlag für Verkehr und Technik
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das erste Halbjahr 2013 ist vorüber und wir hoffen, dass es für Sie erfolgreich war. Trotz Ferienzeit und „Sommerloch“ haben wir in diesem Newsletter wieder ein paar Themen für Sie gefunden, die Sie hoffentlich interessieren werden.
Viele Grüße
Bernhard Kirschbaum
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Straßenverkehrstechnik
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Entwicklung eines beleuchteten Leitsteins als Orientierungshilfe für Sehbehinderte
Bodenindikatoren gemäß DIN 32984 werden in städtischen Altstadtgebieten häufig als gestalterisch störend empfunden. Dies gilt insbesondere für Leitstreifen, die mit einem kontrastierenden Begleitstreifen verlegt, ein dominierendes lineares Element innerhalb der Flächenbefestigung darstellen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde ein taktil tastbarer Betonrippenstein mit einem integrierten LED-Beleuchtungselement entwickelt. Der anthrazitfarben ausgeführte Rippenstein mit einer Oberfläche gemäß DIN 32984 kann als Leitstreifen in ähnlich gefärbte Flächenbefestigungen eingebaut werden.
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Straße und Autobahn
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Hochwertige Wiederverwertung von Asphaltgranulat aus Splittmastixasphalt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am Beispiel „Detmolder Straße in Paderborn“
Die Erprobungsstrecke „Paderborner Splittmastixasphalt“ macht deutlich, dass bei fachgerechter Planung im Vorfeld (Substanzuntersuchungen, labortechnische Begleitung), fachgerechter Ausschreibung (gezielte Vorgaben an das Fräsen, Lagern etc. des Asphaltgranulats) und fachgerecht hergestelltem Asphaltmischgut und Einbau, auch ein Splittmastixasphalt mit einem hohen Anteil an Asphaltgranulat schadlos und qualitativ hochwertig hergestellt werden kann.
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Neu im Sommer
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Demnächst erscheint unser Handbuch des Fahreignungsrechts: Leitfaden für Gutachter, Juristen und andere Rechtsanwender. Es berücksichtigt den aktuellen Stand der Rechtslage, der verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Erkenntnisse und des Verwaltungsrechts. Dabei zielen die Autoren insbesondere darauf ab, Zweifelsfragen zu klären, tatsächliche Ermessensräume aufzuzeigen und vermeintliche zu schließen. Als Standardwerk soll dieses Handbuch dazu beitragen, bei allen beteiligten Ebenen für noch mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit zu sorgen, nicht zuletzt auch im Umgang mit anwaltlichen Forderungen.
In Zusammenarbeit mit dem DAV vertreiben wir außerdem Bußgeldkataloge in Europa - Strafzettel in 20 Reiseländern. Durch die übersichtliche Gliederung, die nutzerfreundlichen Tabellen und die kompakten Infotexte finden Sie jede gewünschte Information in Sekundenschnelle. Jedes der 20 Länderkapitel stellt zunächst die speziellen Verkehrsregeln, die polizeiliche Verfolgungspraxis sowie die zwischenstaatliche Geldbußenvollstreckung vor.
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Verkehrsrecht
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§ 12, 13, 41 STPO § 4, 5, 49 HSOG
Verbotswidrig an einem Taxenstand (Zeichen 229 zu § 41 StVO) parkende Kraftfahrzeuge können auf Kosten der Halter nur dann abgeschleppt werden, wenn nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass Fahrer oder Halter alsbald zum Fahrzeug zurückkehren und selbst wegfahren werden. Diese Erwartung ist im Allgemeinen erst dann nicht (mehr) begründet, wenn seit Feststellung des ordnungswidrigen Parkens eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten vergangen ist.
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BUSMAGAZIN und güterverkehr
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BUSMAGAZIN und güterverkehr laden ihre Leser zum Fahrsicherheitstraining ein.
Die neunte Auflage der erfolgreichen Veranstaltung findet am 16. und 17. Oktober für güterverkehr-Leser statt und zum elften Mal lädt BUSMAGAZIN seine Leser am 25. und 26. Oktober ein. Beide Veranstaltungen werden als Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anerkannt.
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